Spontan neigen wir dazu die Frage mit ja zu beantworten. Sowohl aus personalpolitischen, gesellschaftlichen, als auch betriebswirtschaftlichen Gründen. Denn, nach landläufiger Meinung kostet Kurzarbeit kein Geld. Zumindest die Unternehmen. Gerade diesen Aspekt will ich in meinem Beitrag näher beleuchten.
Mit Kurzarbeit sollte ursprünglich eine kurzfristige, nicht vermeidbare Unterauslastung der Personalkapazität überbrückt und so Kündigungen vermieden werden. Sie war auf sechs Monate begrenzt und musste mindestens 10% aller Beschäftigten umfassen. Mit dem Konjunkturpaket II, das die Bundesregierung und der Bundesrat im Februar 2009 zur Bekämpfung der Finanzkrise verabschiedet haben, wurden diese Bedingungen großzügig erweitert. Die Kurzarbeitsdauer wurde auf 24 Monate verlängert, die 10%-Regelung fallen gelassen.
Doch welche betriebswirtschaftlichen Vorteile bietet die Neuregelung den Unternehmen?