Personalkosten

Die Personalkosten sind durch den Abbau der Fertigungstiefe, gerade in personal­intensiven Fertigungs­bereichen, etwas in den Hinter­grund getreten. In vielen produzierenden Unter­nehmen ist der Personal­kosten­anteil auf circa 25 Prozent gesunken und der Material­kosten­anteil auf mehr als 50 Prozent gestiegen. Dennoch kein Grund, sie aus den Augen zu verlieren.

Wie setzen sich die Personalkosten zusammen und welche Ansatz­punkte gibt es, sie zu reduzieren?

Das wollen wir am Beispiel der Tarifver­einbarungen der Metall- und Elektro­industrie Nordrhein-Westfalen erläutern.

Was wird bezahlt? Unabhängig davon, ob die Mitarbeiter ein Monats- oder Stundenentgelt erhalten, werden die Arbeits­tage, alle auf einen Arbeits­tag fallenden Feiertage und 30 Urlaubs­tage bezahlt. Im Krankheits­fall besteht ein Anspruch auf Fort­zahlung von 100 Prozent des letzten Durchschnitts­entgelts, bis zu einer Dauer von sechs Wochen.

In 2011 in Summe 260 Tage, von denen die Arbeit­nehmer, bei einem durchschnittlichen Kranken­stand von fünf Prozent, aber nur 209,4 Tage im Unter­nehmen anwesend sind. Mit anderen Worten, die durchschnittliche Anwesen­heitsrate liegt bei 80%. Bei einer Regel­arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche entspricht das 1.466 Stunden.

Die Mitarbeiter erhalten entsprechend Tarifvertrag ein Monat­grundentgelt, ein leistungs­abhängiges Entgelt, Urlaubs­geld und eine Sonder­zahlung am Jahres­ende (Weihnachts­geld).

Monatsgrundentgelt

Das Monatsgrundentgelt ergibt sich nach dem Entgelt­rahmen­abkommen (ERA) aus den für die jeweilige Stelle not­wendigen Anforderungs­merkmalen. Für einen Mitarbeiter der Entgelt­gruppe EG 6 beträgt das Monats­grund­entgelt EUR 2.132,50.

Leistungsbezogenes Entgelt

Zusätzlich zum Monatsgrundentgelt erhalten die Mitarbeiter ein leistungs­bezogenes Entgelt, entweder als Akkord- / Prämien­entlohnung, Ziel­vereinbarung oder Zeit­entgelt mit Leistungs­zulage. Im letzteren Fall 10 Prozent des Monats­grundentgelts, bei durch­schnittlicher Leistung.

Urlaubsgeld

Für jeden Urlaubstag erhält der Mitarbeiter 2,4 Prozent des regel­mäßigen monatlichen Arbeits­entgelts.

Sonderzahlung (Teile eines 13. Monatseinkommens)

Die Mitarbeiter haben Anspruch auf eine jährliche Sonder­zahlung, soweit sie dem Unter­nehmen länger als 6 Monate angehören und das Arbeits­verhältnis zum Zahlungs­zeitpunkt nicht gekündigt haben. Die Höhe der Sonder­zahlung richtet sich nach der Betriebs­zugehörigkeit und beträgt bei mehr als 36 Monaten 55 Prozent. Bei der Bemessung der Sonder­zahlung kann durch Betriebs­vereinbarung der Kranken­stand berück­sichtigt werden.

Altersvorsorgewirksame Leistungen

Die Mitarbeiter haben einen Anspruch auf altervorsorgewirksame Leistungen in Höhe von EUR 319,08 pro Jahr.

Für einen Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe EG 6 errechnet sich daraus folgendes Entgelt:

 MonatJahr
MonatsgrundentgeltEUR2.132,5025.590,00
Leistungszulage10%EUR213,252.559,00
Altersvorsorgewirksame LeistungenEUR26,59319,08
ZwischensummeEUR2.372,3428.468,08
Urlaubsgeld2,4%EUR1.708,08
Sonderzahlung55%EUR1.304,79
GesamtEUR31.480,95

Zusätzlich zum Entgelt fallen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an.

BruttoentgeltEUR31.480,95
AG-Anteil Rentenversicherung9,950%EUR3.132,35
AG-Anteil Krankenversicherung7,300%EUR2.298,11
AG-Anteil Pflegeversicherung0,975%EUR306,94
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung1,500%EUR472,21
Personalkosten gesamtEUR37.690,57

Darüber hinaus fallen weitere Personalkosten an, wie zum Beispiel Beiträge für die Unfall­versicherung, Personal­beschaffungs-, -verwaltungs- und –einarbeitungskosten, Weiter­bildungskosten, etc.

Ein Mitarbeiter in einer qualifizierten Anlerntätigkeit kostet ein Unternehmen rund EUR 40.000,– pro Jahr.

Bei einer Anwesenheitszeit von 1.466 Stunden (siehe oben), beträgt der Anwesenheits­­stunden­satz EUR 25,71.

Doch Anwesenheitszeit ist nicht gleich Fertigungszeit. Die Differenz zwischen Anwesenheits- und Fertigungs­zeit besteht aus Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten wegen

  • Maschinendefekten
  • fehlerhaften Werkzeugen oder Werkzeugbruch
  • fehlendem Material
  • Transportarbeiten
  • Fehlern, wie Ausschuss und Nacharbeit
  • Reinigungsarbeiten
  • persönlicher Verteilzeit
  • Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten werden häufig damit abgetan, dass sie als Verteilzeit in der Vorgabe­zeit enthalten sind. Die geplante bzw. vereinbarte Verteil­zeit beträgt je nach Unter­nehmen 8 und 15 Prozent, wobei 15 Prozent unseres Erachten sehr hoch ist und auf die Akzeptanz bestehender Prozessprobleme hindeutet. In der Praxis machen wir nicht selten die Erfahrung, dass Warte-, Unterbrechungs- und Zusatz­zeiten von bis zu 65% der Grundzeit anfallen.

    Gehen wir davon aus, dass die Differenz zwischen Anwesen­heitszeit und Fertigungs­zeit 20 Prozent beträgt, was der betrieblichen Praxis entspricht, dann erhöht sich der Fertigungs­stundensatz von EUR 25,71 auf EUR 32,13 (EUR 37.690,57 / 1.173 Stunden).

    Die Personalkosten lassen sich nur dadurch reduzieren, dass die Warte-, Unterbrechungs- und Zusatz­zeiten eliminiert werden. Das erreicht man nur durch optimale Fertigungs- und Logistik­prozesse.

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