Die Personalkosten sind durch den Abbau der Fertigungstiefe, gerade in personalintensiven Fertigungsbereichen, etwas in den Hintergrund getreten. In vielen produzierenden Unternehmen ist der Personalkostenanteil auf circa 25 Prozent gesunken und der Materialkostenanteil auf mehr als 50 Prozent gestiegen. Dennoch kein Grund, sie aus den Augen zu verlieren.
Wie setzen sich die Personalkosten zusammen und welche Ansatzpunkte gibt es, sie zu reduzieren?
Das wollen wir am Beispiel der Tarifvereinbarungen der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen erläutern.
Was wird bezahlt? Unabhängig davon, ob die Mitarbeiter ein Monats- oder Stundenentgelt erhalten, werden die Arbeitstage, alle auf einen Arbeitstag fallenden Feiertage und 30 Urlaubstage bezahlt. Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf Fortzahlung von 100 Prozent des letzten Durchschnittsentgelts, bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
In 2011 in Summe 260 Tage, von denen die Arbeitnehmer, bei einem durchschnittlichen Krankenstand von fünf Prozent, aber nur 209,4 Tage im Unternehmen anwesend sind. Mit anderen Worten, die durchschnittliche Anwesenheitsrate liegt bei 80%. Bei einer Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche entspricht das 1.466 Stunden.
Die Mitarbeiter erhalten entsprechend Tarifvertrag ein Monatgrundentgelt, ein leistungsabhängiges Entgelt, Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung am Jahresende (Weihnachtsgeld).
Monatsgrundentgelt
Das Monatsgrundentgelt ergibt sich nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) aus den für die jeweilige Stelle notwendigen Anforderungsmerkmalen. Für einen Mitarbeiter der Entgeltgruppe EG 6 beträgt das Monatsgrundentgelt EUR 2.132,50.
Leistungsbezogenes Entgelt
Zusätzlich zum Monatsgrundentgelt erhalten die Mitarbeiter ein leistungsbezogenes Entgelt, entweder als Akkord- / Prämienentlohnung, Zielvereinbarung oder Zeitentgelt mit Leistungszulage. Im letzteren Fall 10 Prozent des Monatsgrundentgelts, bei durchschnittlicher Leistung.
Urlaubsgeld
Für jeden Urlaubstag erhält der Mitarbeiter 2,4 Prozent des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts.
Sonderzahlung (Teile eines 13. Monatseinkommens)
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, soweit sie dem Unternehmen länger als 6 Monate angehören und das Arbeitsverhältnis zum Zahlungszeitpunkt nicht gekündigt haben. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und beträgt bei mehr als 36 Monaten 55 Prozent. Bei der Bemessung der Sonderzahlung kann durch Betriebsvereinbarung der Krankenstand berücksichtigt werden.
Altersvorsorgewirksame Leistungen
Die Mitarbeiter haben einen Anspruch auf altervorsorgewirksame Leistungen in Höhe von EUR 319,08 pro Jahr.
Für einen Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe EG 6 errechnet sich daraus folgendes Entgelt:
| Monat | Jahr | |||
|---|---|---|---|---|
| Monatsgrundentgelt | EUR | 2.132,50 | 25.590,00 | |
| Leistungszulage | 10% | EUR | 213,25 | 2.559,00 |
| Altersvorsorgewirksame Leistungen | EUR | 26,59 | 319,08 | |
| Zwischensumme | EUR | 2.372,34 | 28.468,08 | |
| Urlaubsgeld | 2,4% | EUR | 1.708,08 | |
| Sonderzahlung | 55% | EUR | 1.304,79 | |
| Gesamt | EUR | 31.480,95 | ||
Zusätzlich zum Entgelt fallen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an.
| Bruttoentgelt | EUR | 31.480,95 | |
| AG-Anteil Rentenversicherung | 9,950% | EUR | 3.132,35 |
| AG-Anteil Krankenversicherung | 7,300% | EUR | 2.298,11 |
| AG-Anteil Pflegeversicherung | 0,975% | EUR | 306,94 |
| AG-Anteil Arbeitslosenversicherung | 1,500% | EUR | 472,21 |
| Personalkosten gesamt | EUR | 37.690,57 |
Darüber hinaus fallen weitere Personalkosten an, wie zum Beispiel Beiträge für die Unfallversicherung, Personalbeschaffungs-, -verwaltungs- und –einarbeitungskosten, Weiterbildungskosten, etc.
Ein Mitarbeiter in einer qualifizierten Anlerntätigkeit kostet ein Unternehmen rund EUR 40.000,– pro Jahr.
Bei einer Anwesenheitszeit von 1.466 Stunden (siehe oben), beträgt der Anwesenheitsstundensatz EUR 25,71.
Doch Anwesenheitszeit ist nicht gleich Fertigungszeit. Die Differenz zwischen Anwesenheits- und Fertigungszeit besteht aus Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten wegen
Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten werden häufig damit abgetan, dass sie als Verteilzeit in der Vorgabezeit enthalten sind. Die geplante bzw. vereinbarte Verteilzeit beträgt je nach Unternehmen 8 und 15 Prozent, wobei 15 Prozent unseres Erachten sehr hoch ist und auf die Akzeptanz bestehender Prozessprobleme hindeutet. In der Praxis machen wir nicht selten die Erfahrung, dass Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten von bis zu 65% der Grundzeit anfallen.
Gehen wir davon aus, dass die Differenz zwischen Anwesenheitszeit und Fertigungszeit 20 Prozent beträgt, was der betrieblichen Praxis entspricht, dann erhöht sich der Fertigungsstundensatz von EUR 25,71 auf EUR 32,13 (EUR 37.690,57 / 1.173 Stunden).
Die Personalkosten lassen sich nur dadurch reduzieren, dass die Warte-, Unterbrechungs- und Zusatzzeiten eliminiert werden. Das erreicht man nur durch optimale Fertigungs- und Logistikprozesse.
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